Wenn Sie privat versichert sind...

Die Kosten für eine ambulante Psychotherapie in der Privatpraxis werden bei Vorliegen einer Indikation von den privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe in der Regel übernommen. Die Honorierung orientiert sich dabei an der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP).

 

Bitte erkundigen Sie sich in jedem Fall vor Antritt der Therapie bei Ihrer Krankenversicherung, ob und in wieweit sie die Kosten für die Behandlung bei einem Psychologischen Psychotherapeuten übernimmt, da es bei den privaten Versicherungen Unterschiede gibt: Manche Versicherungstarife schließen Psychotherapie aus ihrem Leistungskatalog ganz aus oder begrenzen die Sitzungszahl pro Jahr.

 

In der Regel genügt ein Anruf bei Ihrem/Ihrer zuständigen Sachbearbeiter/in Ihrer Krankenkasse.

 

Folgende Fragen erleichtern Ihnen dabei das Vorgehen:

1. Ist eine Psychotherapie im Leistungsumfang meiner Krankenversicherung enthalten? (Anzahl der übernommenen Therapiestunden/Kosten)

2. Gibt es Begrenzungen oder Einschränkungen bei der Übernahme der Kosten?

3. Sind zur Beantragung der Psychotherapie besondere Unterlagen einzureichen, wie z.B. ein spezielles Formular oder ein Antrag durch den Psychotherapeuten?

Hier finden Sie uns

Praxisgemeinschaft für Psychotherapie

Trichtergasse 23

52064 Aachen

Kontakt

Rufen Sie uns an unter

0241 927 886 88

oder schreiben Sie eine Email an:

kontakt@psychotherapiepraxis-aachen.de

 

Impressum

Druckversion | Sitemap
© Praxisgemeinschaft für Psychotherapie