Die Kosten für eine ambulante Psychotherapie in der Privatpraxis werden bei Vorliegen einer Indikation von den privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe in der Regel übernommen. Die Honorierung orientiert sich dabei an der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP).
Bitte erkundigen Sie sich in jedem Fall vor Antritt der Therapie bei Ihrer Krankenversicherung, ob und in wieweit sie die Kosten für die Behandlung bei einem Psychologischen Psychotherapeuten übernimmt, da es bei den privaten Versicherungen Unterschiede gibt: Manche Versicherungstarife schließen Psychotherapie aus ihrem Leistungskatalog ganz aus oder begrenzen die Sitzungszahl pro Jahr.
In der Regel genügt ein Anruf bei Ihrem/Ihrer zuständigen Sachbearbeiter/in Ihrer Krankenkasse.
1. Ist eine Psychotherapie im Leistungsumfang meiner Krankenversicherung enthalten? (Anzahl der übernommenen Therapiestunden/Kosten)
2. Gibt es Begrenzungen oder Einschränkungen bei der Übernahme der Kosten?
3. Sind zur Beantragung der Psychotherapie besondere Unterlagen einzureichen, wie z.B. ein spezielles Formular oder ein Antrag durch den Psychotherapeuten?